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   VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09   

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https://dejure.org/2009,5649
VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09 (https://dejure.org/2009,5649)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2009 - 13 K 136/09 (https://dejure.org/2009,5649)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 13 K 136/09 (https://dejure.org/2009,5649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kulturdenkmales: Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschutzstellung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmales unter Beachtung ausschließlich wissenschaftlicher oder heimatgeschichtlicher Gründe; Beeinträchtigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG); Beurteilung der Erheblichkeit einer ...

  • ra.de
  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobilfunkanlage auf historischem Gebäude; Versagung denkmalschutzrechtlicher Genehmigung bei erheblicher Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Mobilfunkanlage auf Kulturdenkmal und im Gartenhausgebiet

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mobilfunk contra Denkmalschutz

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Eine Unterschutzstellung aus künstlerischen Gründen erfolgt in der Regel dann, wenn das Kulturdenkmal eine gesteigerte ästhetische und gestalterische Qualität aufweist, weil es beispielsweise einen exemplarischen Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers besitzt oder aber wenn sich Form und Funktion eines Bauwerkes in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 24.06.1960, BVerwGE 11, 32, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 in VBlBW 1989, S. 18; OVG Berlin, Urt. v. 10.05.1985 in NVwZ 1986, 239).

    Auch mit der in der Begründung der Unterschutzstellung genannten "städtebaulich gewichtigen Ecklage an der Hauptstraße des Ortes" lässt sich die Ablehnung der beantragten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht begründen, da im baden-württembergischen Denkmalschutzrecht - im Gegensatz zu nahezu allen anderen Landesgesetzen - städtebauliche Gründe den Denkmalwert eines Objekts allein nicht begründen, sondern lediglich ergänzend herangezogen werden können, wenn sie für eine der für die Unterschutzstellung maßgeblichen Bedeutungskategorien von unterstützender Bedeutung sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 in VBlBW 1989, S. 18), wofür im vorliegenden Fall allerdings nichts ersichtlich ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Denn für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne dieser Vorschrift reicht jede Beeinflussung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmales aus, die der als Maßstab gedachte aufgeschlossene Durchschnittsbetrachter als nachteilige Veränderung des Kulturdenkmals wahrnimmt, ohne dass diese zugleich von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar sein muss (so auch VGH Bad.-Württ., Urteile v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, jew. in Juris).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Denn für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne dieser Vorschrift reicht jede Beeinflussung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmales aus, die der als Maßstab gedachte aufgeschlossene Durchschnittsbetrachter als nachteilige Veränderung des Kulturdenkmals wahrnimmt, ohne dass diese zugleich von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar sein muss (so auch VGH Bad.-Württ., Urteile v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, jew. in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Denn hierbei handelt es sich in der Regel um Objekte, die mit der Heimatgeschichte verbunden sind und diese dokumentieren, wie etwa Bauwerke, die den Lebensstil einer vergangenen Epoche veranschaulichen, einen im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen ihrer Zeit herstellen oder als Schauplatz historischer Ereignisse oder als Wirkungsort namhafter Personen einen bestimmten (heimat-)geschichtlichen Erinnerungswert besitzen (VGH Bad.-Württ., Urteile v. 14.10.1975 in BWVPR 1976, 84; Urt. v. 10.10.1977 - I 2022/77 - in Juris; Urt. v. 10.05.1988 in NVwZ-RR 1989, 238).
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Eine Unterschutzstellung aus künstlerischen Gründen erfolgt in der Regel dann, wenn das Kulturdenkmal eine gesteigerte ästhetische und gestalterische Qualität aufweist, weil es beispielsweise einen exemplarischen Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers besitzt oder aber wenn sich Form und Funktion eines Bauwerkes in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 24.06.1960, BVerwGE 11, 32, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 in VBlBW 1989, S. 18; OVG Berlin, Urt. v. 10.05.1985 in NVwZ 1986, 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Denn für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne dieser Vorschrift reicht jede Beeinflussung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmales aus, die der als Maßstab gedachte aufgeschlossene Durchschnittsbetrachter als nachteilige Veränderung des Kulturdenkmals wahrnimmt, ohne dass diese zugleich von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar sein muss (so auch VGH Bad.-Württ., Urteile v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, jew. in Juris).
  • OVG Berlin, 10.05.1985 - 2 B 134.83
    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09
    Eine Unterschutzstellung aus künstlerischen Gründen erfolgt in der Regel dann, wenn das Kulturdenkmal eine gesteigerte ästhetische und gestalterische Qualität aufweist, weil es beispielsweise einen exemplarischen Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers besitzt oder aber wenn sich Form und Funktion eines Bauwerkes in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 24.06.1960, BVerwGE 11, 32, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 in VBlBW 1989, S. 18; OVG Berlin, Urt. v. 10.05.1985 in NVwZ 1986, 239).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und

    Die - soweit ersichtlich noch nicht obergerichtlich entschiedene - Frage, ob es für die Feststellung einer (wesentlichen) Beeinträchtigung analog zu der Bewertung des Vorliegens des Erhaltungsinteresses eines Denkmals gemäß § 2 Abs. 2 DSchG Bln eines sachverständigen Betrachters bedarf (vgl. dazu Haspel/Martin/Wenz/Drewes, a.a.O., § 2 Rdnr. 6.2 und § 10 Rdnr. 4.2. m.w.N.), dessen Beurteilung von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen werden kann, oder ob es auf das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters ankommt (so VG Stuttgart, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 13 K 136/09 -, zit. nach Juris), bedarf hier mangels fachlich ausreichender Beurteilung durch die Untere Denkmalschutzbehörde keiner Entscheidung.
  • VG Oldenburg, 11.08.2010 - 4 A 2207/07

    Altstadt; Antenne; Antennenanlage; Baudenkmal; Dach; Denkmal; Denkmalschutz;

    Der vorliegende Sachverhalt weist nach Auffassung der Kammer deutliche Parallelen zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 2. Dezember 2009 - 13 K 136/09 -, zitiert nach juris) auf.
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